Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26.01.2026

1. Geltungsbereich, Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter („Dienstleister“) und dem Auftraggeber über DJ- und/oder Moderationsleistungen sowie ggf. Technikleistungen (Ton-/Lichttechnik) im Zusammenhang mit Veranstaltungen.
1.2 „Auftraggeber“ kann Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) sein. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Auftrag gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder (b) Unterzeichnung des Auftrags/Booking Agreements.
2.3 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben werden.

3. Leistungsumfang, Zeiten, Leistungsmodell

3.1 Leistungsinhalt, Datum, Ort, Beginn/Ende, Paket (mit/ohne Technik) und Vergütung ergeben sich aus Angebot/Auftrag.
3.2 Standard-Zeitmodell (sofern im Auftrag nicht abweichend geregelt): a) Einsatzzeit: bis zu 8 Stunden DJ- und/oder Moderationsleistungen („Einsatzzeit“) b) Aufbau: bis zu 1 Stunde vor Einsatzzeitbeginn (sofern Aufbau durch den Dienstleister erforderlich ist, z. B. Technik/Einrichtung) c) Abbau: bis zu 1 Stunde nach Einsatzzeitende (sofern Abbau durch den Dienstleister erforderlich ist, z. B. Technik/Einrichtung) Damit sind bis zu 10 Stunden Anwesenheit vor Ort (1h Aufbau + 8h Einsatzzeit + 1h Abbau) abgegolten.
3.3 Inhaltliche Gestaltung (Musik- und/oder Moderationsauswahl) erfolgt nach abgestimmtem Rahmen; der Dienstleister behält künstlerische Gestaltungsfreiheit. Inhalte, die gegen Gesetz, behördliche Auflagen oder Hausregeln verstoßen, werden nicht dargeboten.
3.4 Pausen/Unterbrechungen, die durch den Auftraggeber, die Location oder Dritte veranlasst werden (z. B. Programmblöcke, Reden), zählen zur vereinbarten Einsatzzeit, sofern nicht anders vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (allgemein)

4.1 Der Auftraggeber stellt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner vor Ort inkl. Mobilnummer sicher.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet rechtzeitigen Zugang (Load-in), geeignete Aufstellfläche sowie sichere Arbeitsbedingungen.
4.3 Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung von Sperrstunden, Lärmschutzauflagen, Genehmigungen und Hausregeln der Location.
4.4 Verzögerungen, Mehrzeiten oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder behördlicher/örtlicher Einschränkungen liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers; Mehrkosten können nach Aufwand bzw. gemäß Overtime-Regelung entstehen.
4.5 Soweit Moderationsleistungen vereinbart sind, stellt der Auftraggeber dem Dienstleister rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Ablaufplan (Run-of-Show) sowie alle für die Moderation erforderlichen Informationen zur Verfügung (u. a. Rednerliste, Namen/Aussprache, Cue-Zeichen, Einspielpunkte, Sponsoren-/Programmhinweise).
4.6 Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von vom Auftraggeber vorgegebenen oder freigegebenen Moderationsinhalten (z. B. Unternehmenskennzahlen, Sponsorennennungen, Aussagen zu Dritten) verantwortlich.

5. Technik

5.1 Dienstleister stellt Technik (typisch Privat, sofern gebucht)
5.1.1 Der Auftraggeber stellt geeignete Stromversorgung (230V) in DJ-Nähe bereit. Eine getrennte Absicherung (separater Stromkreis) wird empfohlen.
5.1.2 Outdoor-Veranstaltungen erfordern einen ausreichenden Wetter- und Feuchtigkeitsschutz (Überdachung/Seitenschutz). Ohne geeigneten Schutz darf der Dienstleister den Betrieb aus Sicherheitsgründen verweigern oder unterbrechen.
5.1.3 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Gäste keinen Zugriff auf Technik/Verkabelung haben; Getränkeschäden und unsachgemäße Handhabung sind zu vermeiden.
5.1.4 Soweit Mikrofon- oder Präsentationstechnik (z. B. Funkmikrofon, Headset, Presenter) vom Dienstleister bereitgestellt wird, gelten die Regelungen dieser Ziffer 5.1 entsprechend. Funkstörungen oder behördliche Einschränkungen (z. B. Frequenznutzung) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.

5.2 DJ-/Moderationsservice auf Fremdanlage (typisch B2B, sofern gebucht)
5.2.1 Stellt der Auftraggeber die Ton-/Lichtanlage, ist er für Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Bedienpersonal (falls erforderlich) sowie alle technischen/behördlichen Anforderungen verantwortlich.
5.2.2 Soweit Moderationsleistungen vereinbart sind, stellt der Auftraggeber eine geeignete Mikrofontechnik (z. B. Handmikrofon/Headset) sowie erforderliche Einspiel- und Präsentationsmöglichkeiten bereit, sofern nicht im Angebot/Auftrag ausdrücklich Technik durch den Dienstleister vereinbart ist.
5.2.3 Der Dienstleister haftet nicht für Qualitäts- oder Ausfallrisiken, die aus bereitgestellter Technik/Personal des Auftraggebers resultieren (z. B. Defekte, falsche Dimensionierung, limiterbedingte Lautstärke).

6. Vergütung, Kleinunternehmer, Fälligkeit

6.1 Es gilt die Vergütung aus Angebot/Auftrag.
6.2 Kleinunternehmer: Der Dienstleister ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.
6.3 Zahlung (Standard): Die Vergütung ist zu 100% spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig (Zahlungseingang maßgeblich).
6.4 Abweichung Privat: Abweichende Zahlungsmodalitäten (z. B. Zahlung am Veranstaltungstag, Barzahlung) gelten nur, wenn sie im Angebot/Auftrag ausdrücklich vereinbart sind.
6.5 Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverzug Bleibt eine fällige Zahlung aus, ist der Dienstleister berechtigt, seine Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Nichtanreise.
6.6 Nachfristsetzung Der Dienstleister ist berechtigt, dem Auftraggeber in Textform (z. B. Email) eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen. Während der Nachfrist besteht keine Verpflichtung des Dienstleisters, Leistungen zu erbringen oder die Leistungsbereitschaft vor Ort sicherzustellen.
6.7 Rücktritt und pauschalierter Schadensersatz Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Dienstleister Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Als pauschalierter Schadensersatz kann der Dienstleister die Stornopauschalen gemäß Ziffer 10 verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Reisekosten / Anfahrt / Übernachtung

7.1 Anfahrt inklusive: Bis einschließlich 70 km einfache Strecke ab Barth sind Reisekosten in der vereinbarten Vergütung enthalten.
7.2 Ab km 71 kostenpflichtig: Beträgt die einfache Strecke mehr als 70 km, werden 0,50 EUR je Kilometer für die Kilometer oberhalb von 70 km berechnet (Ab km 71). Die Abrechnung erfolgt als Hin- und Rückfahrt. Formel: (einfache Strecke in km − 70 km) × 2 × 0,50 EUR/km.
7.3 Streckenreferenz: Maßgeblich ist Google Maps – schnellste Strecke (Start: Barth, Ziel: Veranstaltungsadresse). Grundlage ist die bei Angebotserstellung bekannte Adresse; bei Adressänderung wird neu berechnet.
7.4 Rundung: Die einfache Strecke wird auf volle Kilometer gerundet.
7.5 Übernachtung: Ab 200 km einfache Strecke ab Barth wird eine Hotelübernachtung erforderlich; diese wird vom Auftraggeber nach Beleg erstattet. (Im Auftrag kann ein Kostenrahmen/Maximalbetrag vereinbart werden.)
7.6 Reisekosten/Übernachtung werden im Angebot/Auftrag ausgewiesen und sind – sofern nicht anders vereinbart – zusammen mit der Vergütung fällig

8. Overtime / Zusatzstunden

8.1 Die vereinbarte Gage umfasst gemäß Ziffer 3.2 die Standardzeiten (8h Einsatzzeit + 1h Aufbau + 1h Abbau), sofern im Auftrag nicht abweichend vereinbart.
8.2 Overtime entsteht ab der 9. Stunde Einsatzzeit (Überschreitung der 8 Stunden Einsatzzeit).
8.3 Overtime beträgt 50,00 EUR je angefangene Stunde. Jede begonnene zusätzliche Einsatzstunde wird als volle Stunde berechnet.
8.4 Overtime wird nur erbracht, wenn (a) der Auftraggeber/Ansprechpartner sie vor Ort freigibt und (b) keine Auflagen (Sperrstunde, Lärmschutz, Hausrecht) entgegenstehen.
8.5 Overtime ist unmittelbar nach Veranstaltungsende fällig, sofern nicht im Auftrag etwas anderes geregelt ist.

9. Änderungen, Verzögerungen, Unterbrechungen

9.1 Änderungen von Beginn/Ende, Ort oder Leistungsumfang bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend) und können Mehrkosten auslösen.
9.2 Verzögerungen durch fehlenden Zugang, fehlende Freigaben, Programmänderungen oder technische/örtliche Hindernisse liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers; hieraus resultierende Mehrzeiten können als Overtime abgerechnet werden, sofern sie Einsatzzeit betreffen, bzw. nach Aufwand, sofern Aufbau/Abbau außerhalb des Standardmodells erforderlich werden.
9.3 Muss der Dienstleister aus Sicherheitsgründen (Strom/Wetter/Gefährdung) unterbrechen, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen unberührt.

10. Stornierung / Rücktritt durch den Auftraggeber (pauschalierter Schadensersatz)

10.1 Eine Stornierung bedarf der Textform. (Schriftlich, Email oder WhatsApp)
10.2 Bei Stornierung kann der Dienstleister eine Stornopauschale verlangen (bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung, exklusive ggf. ersparter Aufwendungen), da der Termin typischerweise nicht kurzfristig anderweitig vermarktbar ist:

Bis 90 Kalendertage vor Termin: 30%
89–60 Kalendertage: 50%
59–30 Kalendertage: 70%
29–14 Kalendertage: 85%
ab 13 Kalendertage / No-Show: 100%

10.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10.4 Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornopauschale angerechnet.
10.5 Die in Ziffer 10.2 genannten Zeiträume sind Kalendertage. Maßgeblich für die Ermittlung des Zeitpunkts der Stornierung ist der Zugang der Stornierung in Textform beim Dienstleister.

11. Terminverlegung

11.1 Eine Terminverlegung ist nur nach Zustimmung des Dienstleisters und nach Verfügbarkeit möglich.
11.2 Wird kein Ersatztermin vereinbart, gilt die Absage als Stornierung gemäß Ziffer 10

12. Ausfall/Verhinderung des Dienstleisters (Krankheit, höhere Gewalt)

12.1 Bei unverschuldeter Verhinderung (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) bemüht sich der Dienstleister – soweit zumutbar – um gleichwertigen Ersatz (Substitut).
12.2 Kommt kein Ersatz zustande, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. GEMA / Rechte / Aufnahmen

13.1 Soweit im Rahmen der Veranstaltung Musik öffentlich wiedergegeben wird, obliegen GEMA-Anmeldung- und Vergütung grundsätzlich dem Veranstalter/Auftraggeber, sofern der Dienstleister nicht ausdrücklich als Veranstalter beauftragt ist.
13.2 Aufnahmen/Streaming: Audio- oder Videoaufzeichnungen der Leistungen des Dienstleisters (insbesondere Mitschnitt/Streaming) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters und der Rechteklärung durch den Auftraggeber/Veranstalter.
13.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Foto-/Videoaufnahmen die Rechte Dritter (Gäste, Location, Dienstleister) beachtet werden.
13.4 Foto-/Videoaufnahmen, Referenzen: Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation der eigenen Leistung anzufertigen. Eine Veröffentlichung zu Werbe- und Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media, Showreel) erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Medienfreigabe im Auftrag/Booking Agreement und – soweit Personen erkennbar abgebildet sind – nur mit der erforderlichen Einwilligung der betroffenen Personen. Der Dienstleister wird insbesondere keine Nahaufnahmen von Gästen ohne deren Einwilligung veröffentlichen.

14. Haftung

14.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern keine Kardinalpflichtverletzung vorliegt.

15. Widerruf

15.1 Ein Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern. Bei Verträgen über DJ-/Moderations-/Eventdienstleistungen, die für die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

16. Datenschutz

16.1 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden zur Vertragsabwicklung verarbeitet (Kontakt, Abrechnung, Kommunikation). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt deutsches Recht.
17.2 Gerichtsstand: Barth, sofern gesetzlich zulässig.
17.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt
die gesetzliche Regelung.

1. Geltungsbereich, Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter (“Dienstleister“) und dem Auftraggeber über Audio-Dienstleistungen, insbesondere Audio-Produktion (z. B. Jingles, Opener/Intros, Spots), Sprecherleistungen (Voice-over), Editing/Schnitt sowie Mixing/Mastering und Songwriting/Text.
1.2 “Auftraggeber” kann Verbraucher (B2C) oder Unternehmer (B2B) sein. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Auftrag gehen diesen AGB vor.
1.4 “Arbeitsergebnis“ bezeichnet die vom Dienstleister erstellten Dateien (z. B. Audio-Mix, Master, Voice-over, Jingle). “Final“ ist die vom Auftraggeber freigegebene Endfassung.

2. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder (b) Unterzeichnung eines Auftrags/Booking Agreements. 2.3 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben werden.

3. Leistungsumfang, Projektparameter

3.1 Leistungsinhalt, Umfang (z. B. Länge(n), Anzahl Versionen, Stil/Genre), Liefertermine, Lieferformate sowie Vergütung ergeben sich aus Angebot/Auftrag.
3.2 Der Dienstleister schuldet eine fachgerechte, professionelle Umsetzung gemäß vereinbartem Briefing. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweite, Abverkauf) wird nicht geschuldet.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung digital (z. B. Downloadlink/Cloud/E-Mail) in den im Angebot genannten Formaten (z. B. WAV/MP3).
3.4 Projekt-/Quellfiles (z. B. Session-Daten, Stems, Rohaufnahmen) sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot/Auftrag vereinbart ist.
3.5 Lieferfristen setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (Ziffer 4) rechtzeitig erfüllt. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister rechtzeitig ein vollständiges Briefing und alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien zur Verfügung (z. B. Texte, Aussprachehinweise, CI/Brand Vorgaben, Pflichttexte/Disclaimer, Referenzen, gewünschte Dateiformate).
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen bereitgestellten Materialien (z. B. Texte, Musik, Logos, Sounddateien, Claims) die erforderlichen Rechte besitzt und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
4.3 Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von von ihm vorgegebenen oder freigegebenen Inhalten verantwortlich (z. B. Pflichtangaben, Aussagen über Dritte, Marken-/Produktnennungen).
4.4 Entstehen durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung Verzögerungen oder Mehraufwände, trägt der Auftraggeber die daraus resultierenden Mehrkosten (z. B. zusätzliche Schnitt-/Korrekturzeiten, Expresszuschläge).

5. Produktionsablauf, Korrekturen, Abnahme

5.1 Der Dienstleister liefert üblicherweise zunächst eine Vorabversion (Preview) zur Prüfung und Freigabe/Korrektur, sofern dies dem Projektablauf entspricht.
5.2 Korrekturschleifen: Soweit im Angebot/Auftrag nicht anders geregelt, sind bis zu 2 Korrekturschleifen im Preis enthalten, sofern die Änderungen innerhalb des vereinbarten Briefings liegen (z. B. Timing, einzelne Takes, Lautstärke, kleine Textanpassungen).
5.3 Änderungswünsche außerhalb des Briefings (z. B. neues Konzept, neue Tonalität, zusätzliche Versionen/Längen, umfangreiche Textneuschreibung) gelten als Leistungsänderung und werden zusätzlich vergütet.
5.4 Abnahme, Mängelanzeige: Der Auftraggeber prüft die gelieferte Freigabe- oder Finalversion unverzüglich und teilt dem Dienstleister Mängel oder Korrekturwünsche in Textform mit. Mängel sind Abweichungen von den im Angebot/Auftrag vereinbarten Spezifikationen (z. B. Länge, Format, vereinbarte Versionen, Sprachstil, technische Parameter). Rein subjektive Nichtgefallens-Einwände begründen keinen Mangel.
5.5 Abnahmefrist und Abnahmefiktion: Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, hat der Auftraggeber die Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang einer als “Final“ oder “zur Abnahme/Freigabe“ gekennzeichneten Version zu erklären oder Mängel in Textform zu benennen. Reagiert der Auftraggeber innerhalb der Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Dienstleister den Auftraggeber bei Übersendung der Version in Textform auf die Frist und die Folge der Nichtreaktion hingewiesen hat.
5.6 Nach Abnahme sind weitere Änderungen nur als neuer Auftrag bzw. kostenpflichtige Zusatzleistung möglich, sofern nicht ein nachweisbarer Mangel vorliegt.

6. Lieferung, Formate, Datensicherung

6.1 Die Lieferung erfolgt in den im Angebot/Auftrag vereinbarten Formaten und Qualitäten (z. B. WAV/MP3, 44.1/48 kHz, 16/24 Bit).
6.2 Projekt-/Quellfiles sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet (vgl. Ziffer 3.4).
6.3 Der Dienstleister ist berechtigt, Projektdateien und Rohmaterial 30 Tage nach Abnahme zu löschen, sofern keine längere Aufbewahrung vereinbart ist.
6.4 Wiederherstellung oder erneute Exporte nach Löschung sind – sofern technisch möglich – kostenpflichtig.

7. Vergütung, Kleinunternehmer, Fälligkeit

7.1 Es gilt die Vergütung aus Angebot/Auftrag.
7.2 Kleinunternehmer: Der Dienstleister ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder berechnet.
7.3 Zahlung: (Standard, sofern nicht anders vereinbart) a) Projekte bis 500 EUR: 100% vor Produktionsstart fällig. b) Projekte ab 500 EUR: 50% Anzahlung vor Produktionsstart, Rest vor Auslieferung der finalen Dateien. Abweichungen gelten nur, wenn sie im Angebot/Auftrag ausdrücklich vereinbart sind.
7.4 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung gemäß Ziffer 10 eingeräumt.
7.5 Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bei Mängeln: Bei berechtigten Mängeln ist ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers auf einen angemessenen Teil der Vergütung beschränkt. Im Übrigen bleibt die Zahlungspflicht unberührt.
7.6 Zurückbehaltungsrecht des Dienstleisters bei Zahlungsverzug: Bleibt eine fällige Zahlung aus, ist der Dienstleister berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Einstellung laufender Arbeiten sowie die Zurückhaltung der finalen Dateien bzw. die Nicht-Einräumung von Nutzungsrechten.
7.7 Nachfristsetzung und Vertragsbeendigung: Der Dienstleister ist berechtigt, dem Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Vergütungsansprüche richten sich in diesem Fall nach Ziffer 9 (Projektabbruch/Stornierung).

8. Zusatzleistungen / Eilaufträge

8.1 Express-/Eilaufträge, zusätzliche Versionen, zusätzliche Korrekturschleifen sowie Mehraufwände außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Vereinbarung zusätzlich berechnet (Pauschale oder Stundensatz: 50EUR/h).
8.2 Vor-Ort-Termine (z. B. Aufnahmen beim Auftraggeber/Studio/Location) erfolgen nur nach Vereinbarung. Reise- und Nebenkosten werden gemäß Angebot/Auftrag berechnet.

9. Stornierung / Projektabbruch

9.1 Stornierungen bedürfen der Textform. (E-Mail oder WhatsApp)
9.2 Bei Stornierung kann der Dienstleister eine Vergütung entsprechend dem Projektfortschritt verlangen:

– Bis Projektstart (vor Produktionsbeginn): 20% der vereinbarten Vergütung
– Nach Projektstart bis zur ersten Vorabversion: 50% der vereinbarten Vergütung
– Nach erster Vorabversion: 80% der vereinbarten Vergütung
– Nach Abnahme/Finalisierung: 100% der vereinbarten Vergütung

9.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.4 Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet.

10. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (Audio/Voice)

10.1 Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben beim Dienstleister, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
10.2 Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Zahlung die im Angebot/Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte an der final abgenommenen Fassung.
10.3 Umfang der Nutzungsrechte (Medien, Gebiet, Dauer, Exklusivität) ergibt sich aus Angebot/Auftrag. Soweit dort nichts geregelt ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck/Projekt und die bei Beauftragung benannten Kanäle.
10.4 Eine Weitergabe an Dritte, eine isolierte Nutzung einzelner Bestandteile oder eine Bearbeitung außerhalb des vereinbarten Projekts bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters, sofern nicht gesetzlich zwingend zulässig.
10.5 Drittmaterial: (Samples, Sound-Libraries, beigestellte Inhalte) Soweit der Dienstleister Drittmaterial (z. B. Sound-Libraries/Samples) einsetzt, erfolgt dies aus lizenzierten Quellen. Der Auftraggeber darf solche Bestandteile nicht isoliert extrahieren oder separat verwerten, sofern dies Lizenzbedingungen widerspricht. Wünscht der Auftraggeber die Verwendung konkreter Drittwerke (z. B. Samples aus Fremdtiteln, Marken-Audio, vorgegebene Musik), trägt der Auftraggeber die Rechteklärung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

11. Songwriting & Text (Autorenschaft / Ghostwriting)

11.1 Im Angebot/Auftrag wird festgelegt, ob Songwriting/Text als (a) Autorenleistung mit Nennung/Eintragung (z. B. Co-Autor) oder (b) Ghostwriting erbracht wird.
11.2 Autorenleistung mit Nennung: Etwaige Beteiligungen (z. B. Splits) sowie Art und Umfang der Nennung werden im Angebot/Auftrag festgelegt.
11.3 Ghostwriting: Soweit rechtlich zulässig, verpflichtet sich der Dienstleister, seine Urheberschaft nicht öffentlich zu behaupten und auf Wunsch nicht genannt zu werden; zwingende Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

12. Rechte Dritter / Freistellung

12.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Pflichttexte, Marken, Musik-/Textbestandteile, Sprechertexte und sonstige Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
12.2 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung resultieren (insbesondere bei vom Auftraggeber beigestellten oder vorgegebenen Inhalten).
12.3 Eine rechtliche Prüfung/Rechteklärung beigestellter Inhalte ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Dienstleister darf die Mitwirkung an offensichtlich rechtsverletzenden Inhalten ablehnen.

13. Verwertungsgesellschaften / GEMA

13.1 Soweit durch die Nutzung oder öffentliche Wiedergabe der Produktion Pflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften entstehen (z. B. GEMA), liegen Anmeldung und Vergütung – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – beim Auftraggeber/Veranstalter/Publisher.
13.2 Sofern Rechte-/Vergütungsmodelle (z. B. Buyout, Exklusivität, Beteiligungen) vereinbart werden, werden diese im Angebot/Auftrag konkret geregelt.

14. Referenzen / Eigenwerbung

14.1 Der Dienstleister darf den Auftraggeber als Referenz nennen und kurze Ausschnitte der beauftragten Arbeit (Showreel) zu Eigenwerbezwecken verwenden, sofern dem keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht und der Auftraggeber dem nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform widerspricht.
14.2 Bei unveröffentlichten Projekten (z. B. Kampagnen, Produktlaunches) erfolgt eine Referenz-/Showreel-Nutzung erst nach der öffentlichen Veröffentlichung durch den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

15. Vertraulichkeit

15.1 Als vertraulich gekennzeichnete Informationen sowie unveröffentlichte Inhalte behandelt der Dienstleister vertraulich. Weitergehende Regelungen (z. B. NDA) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

16. Haftung

16.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

17. Verbraucherinformationen (Widerruf)

17.1 Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
17.2 Beginnt der Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts bzw. zum Wertersatz entsprechend. Eine ggf. erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert bereitgestellt.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht. 18.2 Gerichtsstand: Barth, sofern gesetzlich zulässig.
18.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.